Neuer Referenzabschnitt hinzugefügt 🎉: Informationen zur Konformität mit EU-Richtlinien.
EU-Richtlinien

Konformität mit EU-Richtlinien

EU-Datenverordnung (Data Act)

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 wurden in der Global Secure IoT Platform folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Es wurde eine interaktive Benutzeroberfläche implementiert, die es Nutzern ermöglicht, Dritten den Zugriff auf ihre leicht zugänglichen Daten (sowie die entsprechenden Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung erforderlich sind) zu gewähren oder zu entziehen. Die bereitgestellten Daten entsprechen vollständig dem Umfang der dem Dateneigentümer zur Verfügung stehenden Daten und werden kontinuierlich und in Echtzeit in einem vollständigen, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.
  • Für die Datenübermittlung an Unternehmen (wenn die dritte Partei ein Unternehmen ist) wurde ein REST-API-Service implementiert, der die Übertragung von Nutzerdaten in einem vollständigen, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren JSON-Format ermöglicht. Diese REST-API bildet die Grundlage für Verhandlungen über Datenfreigabevereinbarungen mit Empfängern zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden (FRAND) Bedingungen sowie auf transparente Weise.
  • Für die Datenübermittlung an Privatpersonen (wenn die dritte Partei eine natürliche Person ist) wurde ein automatisierter E-Mail-Service implementiert. Die Daten werden über vordefinierte E-Mail-Vorlagen übermittelt und enthalten die Nutzerdaten in einem vollständigen, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren CSV-Format.
  • Das Unternehmen behindert den Kunden nicht bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleister (einschließlich Abschluss oder Kündigung von Verträgen, Datenexport oder Datenlöschung). Im Bereich des Datenexports bietet das System einen „Datenexport“-Mechanismus.

Wichtig

In der Anwendung stehen auf den jeweiligen Datentabs Exportfunktionen zur Verfügung, mit denen Nutzer ihre Daten interaktiv in einem vollständigen, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren CSV-Format exportieren können.

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kompatibilität mit gemeinsamen Spezifikationen sicherzustellen, die auf offenen Spezifikationen zur funktionalen Interoperabilität oder harmonisierten Normen für Datenverarbeitungsdienste basieren. Diese Kompatibilität wird spätestens 12 Monate nach Veröffentlichung der Verweise auf diese gemeinsamen Spezifikationen oder harmonisierten Normen im zentralen Repository der Union für die funktionale Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten erreicht – nachdem die entsprechenden Durchführungsrechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
  • Die fristgerechte Datenweitergabe an Dritte erfolgt über integrierte Plattformdienste. Algorithmen zur Integration von Smart Contracts befinden sich in der Entwicklung. Das Unternehmen ist bereit, Werkzeuge zu entwickeln, die die funktionale Interoperabilität mit automatisierten Mechanismen zur Durchführung von Datenfreigabevereinbarungen – wie z.  B. Smart Contracts – gewährleisten, sobald die entsprechenden Durchführungsrechtsakte oder harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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